§1.0 Inoffizielle Gruppierungen
- 🚫 Begrenzung: Nicht anerkannte Gruppen gelten als zivil & dürfen max. 4 Mitglieder haben.
- 🔫 Aktivität: Nur mit max. 4 Personen bei Schussgefechten, Überfällen & Geiselnahmen erlaubt.
- 🧢 Erkennungsmerkmale: Mindestens 2 eindeutige Merkmale (z. B. Hose, Maske, Oberteil) – Handschuhe, Schuhe, Accessoires, Rucksäcke zählen nicht!
§1.1 Fraktionskleidung
- 👕 Nur für Mitglieder: Fraktionskleidung darf ausschließlich von offiziellen Mitgliedern getragen werden!
- ⚠️ Verstoß: Tragen durch Unbefugte gilt als Trolling & wird bestraft!
§1.2 Fraktionswaffenschrank & Fraktionskasse
- 💼 Diebstahl verboten: Das Ausrauben oder Plündern der Fraktionsressourcen ist strengstens untersagt!
- 🔫 Weitergabe: Waffen dürfen weder verschenkt noch weiterverkauft werden! (Ausnehme: Leader Der fraktion)
§1.3 Fraksperre
- ⏳ Wechselpause: Nach Verlassen einer Fraktion sind 3 Tage Zivilzeit Pflicht.
- 📅 Ausnahme: Wer länger als 1 Monat Teil der Fraktion war, ist von der Sperre befreit.
§1.4 Bündnisse & Kriege
- 📝 Informationspflicht: Bündnisse oder Kriegserklärungen müssen der Fraktionsverwaltung gemeldet!
- ⏱️ Dauer: Zeitlich begrenzt – Ausnahmen nur durch Genehmigung + Antrag!
§1.5 Fraktionswarns
- ⚠️ Verwarnungen: Bei Fehlverhalten können Fraktionsverwarnungen erteilt werden (gültig für 1 Monat).
- 🚨 Konsequenzen: Bei 3 aktiven Warns wird die Fraktion aufgelöst!
§1.6 Fraktions-Discord
- 🌐 Pflichtweitergabe: Jeder Fraktions-Discord muss an die Fraktionsverwaltung übergeben werden – ohne Ausnahme!